Was ist die Rechtliche Betreuung?
Die rechtliche Betreuung ist ein Konzept im deutschen Rechtssystem, das zum Schutz und zur Unterstützung von Menschen dient, die aus gesundheitlichen Gründen ihre eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Diese Betreuung wird durch das Betreuungsgericht angeordnet und kann unterschiedliche Lebensbereiche umfassen.
Wann wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet?
Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Die Einrichtung einer Betreuung erfolgt auf Antrag der betroffenen Person selbst oder auf Anregung Dritter, wie z.B. Angehöriger oder sozialer Dienste.
Rechte der betreuten Person
Auch mit einem rechtlichen Betreuer bleibt die betreute Person in vielen Bereichen handlungsfähig. Der Betreuer soll die Wünsche und Vorstellungen der betreuten Person berücksichtigen, soweit dies mit ihrem Wohl vereinbar ist. Die Einrichtung einer Betreuung ist keine Entmündigung; die betreute Person behält ihre Grundrechte.
Dauer und Überprüfung der Betreuung
Die Betreuung wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum eingerichtet und regelmäßig überprüft. Das Betreuungsgericht kann die Betreuung aufheben oder anpassen, wenn sich die Umstände der betreuten Person ändern. Ziel ist es, die Betreuung so kurz und so weitgehend wie möglich zu gestalten, um die Selbstständigkeit der betreuten Person zu fördern.