Die Kosten der Rechtliche Betreuung?

Die rechtliche Betreuung spielt eine entscheidende Rolle dabei, Menschen zu unterstützen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Dabei stellen sich häufig Fragen zur Kostenstruktur und zur Übernahme der Kosten.

Die Kosten einer rechtlichen Betreuung setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Gerichtsgebühren: Für die Einrichtung einer Betreuung können Gerichtskosten entstehen. Diese umfassen die Kosten des Verfahrens zur Bestellung eines Betreuers und werden im § 8 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Ein Betreuungsverfahren ist immer ein Amtsverfahren, und es gibt keine Pflicht, Kosten im Voraus zu bezahlen.
  • Auslagen des Gerichts: Neben der Gerichtskosten können auch Auslagen erstattet werden. Dazu zählen beispielsweise Fahrtkosten, Portokosten sowie andere notwendige Ausgaben, die im Rahmen der Betreuung anfallen:
  1. Sachverständige: Der Sachverständige (meist ein Arzt) wird nach einem speziellen Gesetz, dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), bezahlt. Er wird oft gefragt, um zu prüfen, ob eine Betreuung oder Unterbringung nötig ist, oder ob jemand noch entscheidungsfähig ist.
  2. Verfahrenspfleger: Die Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspfleger ist im § 277 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 1 und den §§ 3 , 4 und 5 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) geregelt. Wenn der Verfahrenspfleger Anwalt ist und als solcher arbeitet, kann er nach speziellen Anwaltskosten abrechnen. Diese Kosten zahlt der Staat direkt an den Verfahrenspfleger-Anwalt.
    Im Gegensatz zu anderen Ausgaben können die Kosten des Verfahrenspflegers vom Betreuten zurückverlangt werden, wenn dieser mehr als 10.000 Euro Reinvermögen hat.
  3. Dolmetscher: Die Vergütung des Dolmetschers wird im § 9 Abs. 5 Satz 1 JVEG geregelt. Das Gericht übernimmt die Kosten für den Dolmetscher.
  • Vergütung des Betreuers: Die Hauptkostenkomponente ist die Vergütung des rechtlichen (Berufs-)Betreuers. Diese bemisst sich nach dem Aufenthaltsort und den finanziellen Verhältnissen des Betreuten sowie der Dauer der Betreuung. Berufsbetreuer erhalten eine gesetzlich geregelte Vergütung, die auf eine Pauschale basiert ist.

Wer trägt die Kosten?
Die Zuständigkeit für die Kosten einer rechtlichen Betreuung richtet sich nach der finanziellen Situation des Betreuten:

  • Betreuter: Grundsätzlich ist der Betreute selbst für die Kosten verantwortlich. Das bedeutet, dass die Aufwendungen der Betreuung aus dem Vermögen oder Einkommen des Betreuten gedeckt werden müssen. Das Vermögen wird nach Abzug der Schulden berechnet. Nur das Reinvermögen über 25.000 EUR wird berücksichtigt.
  • Staatliche Unterstützung: Falls der Betreute nicht in der Lage ist, die Kosten selbst zu tragen, kann der Staat einspringen. In solchen Fällen übernimmt die Staatskasse die Kosten der Betreuung, insbesondere bei mittellosen Betreuten.
  • Befreiung von Gerichtskosten: In bestimmten Situationen kann eine Befreiung von den Gerichtskosten beantragt werden, wenn der Betreute nachweislich nicht in der Lage ist, diese zu zahlen.

Die Kosten einer rechtlichen Betreuung sind in erster Linie vom Betreuten zu tragen, es sei denn, die finanzielle Situation lässt dies nicht zu. In solchen Fällen sorgt das System dafür, dass der Betreute dennoch die benötigte Unterstützung erhält, indem der Staat die Kosten übernimmt. So wird sichergestellt, dass niemand ohne die notwendige Hilfe bleibt.